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Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht und im Interesse der Betriebssicherheit höchst sinnvoll: die Prüfung Ihrer Stapler und Flurförderzeuge nach FEM 4.004. Doch trotz ihres wertvollen Beitrags zur Sicherheit der im Einsatz befindlichen Elektro-, Gas- und Dieselstapler, Lagertechnik und anderen Flurförderzeuge ist die jährliche Prüfung, auch UVV-Prüfung genannt, nicht unbedingt beliebt: Ein Stapler, der geprüft wird, ist eben auch ein Stapler, der steht. Und Stillstand ist im Lager, auf dem Umschlagplatz, in der Produktion oder bei anderer Intralogistik einfach nicht gefragt.
Wir von C.B.K.-Stapler kennen die unangenehmen Seiten der Prüfung nach FEM 4.004 und haben ein Rezept dagegen: die Prüfung nach FEM 4.004 (UVV-Prüfung), durchgeführt durch einen unserer Stapler-Profis!
Die vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen der Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen nach § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ FEM 4.004 (früher BGV D 27) führen wir zu Ihrer Wunschzeit durch. Ob zu Beginn des Arbeitstages, vor Schichtbeginn oder wann es eben am besten zu Ihren Betriebsabläufen passt: Unser Vor-Ort-Staplermonteur erledigt die Prüfung nach FEM 4.004 so, dass der zeitliche Ausfall des Staplers so wenig wie möglich ins Gewicht fällt.
Die gesetzliche Vorschrift zur Prüfung nach FEM 4.004 verlangt, dass „eine sachkundige Person“ die Prüfung durchführt. Wenn Sie C.B.K.-Stapler damit beauftragen, ist nicht nur diese Vorgabe erfüllt – Sie profitieren auch von der Erfahrung und den Kenntnissen unserer Vor-Ort-Mechaniker. Denn diese erkennen mit ihrem geschulten Auge während der Prüfung, ob demnächst ein Verschleißteil am Stapler auszutauschen ist oder sich ein Defekt ankündigt. Dann können sie meist gleich vor Ort das Problem beheben, was Ihnen eventuelle teure Reparaturen oder spätere Folgeschäden ersparen kann.
Natürlich erfüllt die Stapler-Prüfung, vollzogen durch C.B.K.-Stapler, alle Vorgaben hinsichtlich der Prüfungspunkte am Stapler, Anbaugerät und Flurförderzeug. Auch das Prüfbuch wird ordnungsgemäß geführt.
Übrigens: Die nächste Prüfung nach FEM 4.004 (UVV-Prüfung) kommt immer schneller als gedacht. Lassen Sie sich einfach von C.B.K.-Stapler an die jeweils nächste Fälligkeit per Mail oder Telefon erinnern. So müssen Sie sich nicht selbst um die Prüftermine kümmern und können dennoch sicher sein, dass all Ihre Elektro-, Diesel- und Gasstapler sowie anderen Flurförderzeuge stets eine gültige Prüfplakette tragen.
Regalprüfungen DIN EN 15635
Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt hier regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchgeführt werden müssen. Seit dem 01.08.2009 hat der Ablauf einer solchen Inspektion gemäß den Vorgaben des europäischen Normenentwurfs DIN EN 15635 zu erfolgen.
Wir bieten Ihnen Regalinspektionen durch unsere qualifizierten Regalinspekteure an. Die Prüfung erfolgt während des laufenden Geschäftsbetriebes. Gerne übernehmen wir auf Wunsch im Anschluss daran auch die notwendigen Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten.
Hubarbeitsbühne nach DGUV Regel 100-500
Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Dadurch steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz optimiert.
Besitzen Sie selbst eine Arbeitsbühne, Scherenbühne, Anhängerbühne, LKW-Bühne, Gelenkteleskopbühne, Teleskopbühne oder Teleskopmastbühne und benötigen dafür eine UVV-Prüfung? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir bieten Ihnen die Prüfung nach DGUV Regel 100-500 direkt bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Hause an.